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Woher kommen die psychisch kranken Einzeltäter?

Bei Gewalttätern mit Migrationshintergrund häufen sich psychische Auffälligkeiten.


Sie sind aggressiv, gewalttätig, unberechenbar, laufen mit Messern, Stangen oder anderen Schlaginstrumenten durch die Gegend, springen mit nacktem Oberkörper vor fahrende Fahrzeuge oder randalieren in Supermärkten. Hierbei sind nicht die Gruppen gemeint, welche inzwischen an den Wochenenden als sogenannte Partyszene bundesweit die Polizeieinheiten beschäftigen, sondern die Einzeltäter, welche vermehrt wochentags für Schlagzeilen sorgen.


Nicht nur bei solchen Aktionen, sondern auch bei ursächlich anders gelagerten Straftagen, bis hin zu Tötungsdelikten sprechen Polizei, Staatsanwaltschaften und Medien zunehmend von Tatverdächtigen, welche nicht nur psychische Auffälligkeiten an den Tag gelegt haben, sondern sich teils sogar in psychiatrischer Behandlung befunden haben sollen.


Festnahmen sind in der Regel nur mittels Anwendung von körperlichen Zwangsmitteln, über den Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (Pfefferspray, Schlagstock, etc.), bis hin zum Schusswaffengebrauch möglich. Sollten dann auch noch Alkohol oder Drogen mit im Spiel sein, wird es für die Einsatzkräfte noch schwieriger, denn Pfefferspray, ja sogar Taser, können einen Widerstand oft nicht beenden, weil sie unter solchen Umständen versagen (können).


Nun stellt sich die Frage, wieso solche Zunahmen von Personen mit psychischen Erkrankungen seit 2015 zu verzeichnen sind? Sicherlich mögen bei dem einen oder anderen Fluchtursachen, so sie nicht aus wirtschaftlicher Sicht bestehen sollten oder die Flucht selber, Auslöser für ein solches Verhalten sein. In wie weit Traumatisierungen tatsächlich vorliegen sollten oder nur vorgetäuscht werden, um einen dauerhaften Verbleib in unserem Sozialsystem sicherstellen zu können, sei einmal dahin gestellt.


Möglicher Weise können die Ursachen auch dem Umstand geschuldet sein, dass besagter Personenkreis bereits entsprechende Krankheitsbilder in der Heimat aufgewiesen hat.


Vorsätzliche Abschiebung von Kranken und Straftätern aus ihren Heimatländern


Bereits 2014 kursierte ein nicht bestätigtes Gerücht durch die sozialen Medien, wonach dem deutschen Botschafter in Tunesien bekannt geworden sein soll, dass die Maghreb-Staaten und Ägypten die Flüchtlingswellen dazu missbrauchen würden, um sich ihrer Strafgefangenen und ihrer psychisch Kranken zu entledigen. Gefängnisse und Klinken sollen hierbei geräumt, und die Personen mit der Auflage entlassen worden sein, das Land zu verlassen.


Nach damaliger Aussage hatte auch in Berlin das Auswärtige Amt von dieser Verfahrensweise Kenntnis, soll jedoch den deutschen Botschafter zum Stillschweigen verpflichtet haben.


In diesem Zusammenhang hat die Plattforma FragDenStaat.de im Sommer 2015 eine Anfrage an das Auswärtige Amt gerichtet. Die Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 20.07.2015 besagt, dass ein begehrter Informationszugang gemäß §1 Abs.1 Satz1 IFG nicht gewährt werden könnte, da dem Auswärtigen Amt dazu keine amtlichen Informationen vorliegen würden.


Weitere Quellen sind zu dieser Sachlage nicht auffindbar, aber unter logischen Gesichtspunkten wäre es verständlich, dass Länder diejenigen Personen unter Auflagen des Landes verweisen, welche ursächlich für hohe Kosten (Unterbringung, Verpflegung, Personal, medizinische Versorgung) verantwortlich sind; insbesondere dann, wenn man im fernen Europa faktisch kundtut, jeden aufnehmen zu wollen dem es gelingen würde, über die Grenzen zu gelangen.


Leider scheinen die Verantwortlichen in unserem Land bis heute nichts aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben, denn auch jetzt wird jede Person, trotz Illegalität, einem geordneten Asylverfahren zugeführt, welcher es gelingt, von Weissrussland, über Polen, bis auf das deutsche Staatsgebiet zu gelangen.


 

Bildquelle: Pixabay.com/Yuri_B

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